Keine ABE, keine generelle Eintragungspflicht — aber ein paar Dinge sollte man richtig machen.
Für Schnorchel gibt es keine ABE und kein Teilegutachten — eine generelle Eintragungspflicht besteht aber ebenfalls nicht. Der Grund: Die originale Luftfilterbox bleibt vollständig erhalten, nur der Ansaugweg davor ändert sich, und die Fahrzeugabmessungen bleiben innerhalb der Spiegelbreite. Weil die Handhabung je Prüfstelle unterschiedlich sein kann, empfehlen wir trotzdem die Änderungsabnahme beim Prüfer — die organisieren wir im Zuge des Einbaus gleich mit. So gibt es später weder bei der HU noch bei der Versicherung Diskussionen.
Ein ehrliches Wort: Der Schnorchel schützt den Motor vor Spritzwasser und Staub — die vom Hersteller freigegebene Wattiefe deines Fahrzeugs erhöht er nicht automatisch. Achsentlüftungen, Elektrik und Getriebe setzen die Grenzen. Wer regelmäßig tiefes Wasser durchfährt, braucht ein Gesamtkonzept (z. B. verlegte Differenzialentlüftungen), keine Einzelmaßnahme.
Der Schnorchel ist nur so gut wie seine Montage: fachgerechte Abdichtung aller Verbindungen und saubere Versiegelung der Karosserie-Bohrungen gegen Rost. Genau daran scheitern Selbsteinbauten am häufigsten — und nicht jede Werkstatt macht Schnorchel-Montage. Bei uns gehören Abdichtung, Versiegelung und auf Wunsch die Abnahme zum Paket. Welcher Schnorchel zu deinem Fahrzeug passt (Safari V-Spec oder ARMAX, Bravo, Ironman), steht auf unserer Schnorchel-Seite — für Staubgebiete lohnt der Zyklon-Vorabscheider: bis zu 85 % des Staubs werden abgeschieden (ISO 5011), bevor er den Luftfilter erreicht.
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